Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

 
Die Design + Schmuck-Manufaktur Birgit Okulla ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.schmuck-birgitokulla.de.
 
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar.
 
 
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
  • Alternativtexte für Bilder: Einige Produktfotos und rein dekorative Grafiken verfügen noch nicht über vollständige Alternativtexte für Screenreader. Wir arbeiten an einer schrittweisen Nachbesserung.
  • Formularelemente: Einzelne Formularfelder (z. B. im Bestellprozess) sind für Screenreader-Nutzer teilweise noch unzureichend beschriftet.
  • Kontraste: An vereinzelten Stellen (z. B. bei feinen Schriftelementen im Design) entsprechen die Farbkontraste noch nicht durchgehend den Mindestanforderungen.
 
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. Mai 2026 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer im Wege der Selbstbewertung durchgeführten Überprüfung.
 
 
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrierefreiheitsmängel mitteilen oder Informationen über die von der Barrierefreiheit ausgenommenen Inhalte einholen? Nutzen Sie dafür bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
 
Design + Schmuck-Manufaktur Birgit Okulla
Güldener Trog 1
59423 Unna
E-Mail-Adresse: info@schmuck-birgitokulla.de
 
 
Durchsetzungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erfolgen, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit wenden. Diese prüft Ihre Einwendung und versucht, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Zuletzt angesehen